Zahnfehlstellungen
Zahnfehlstellungen sind in der Bevölkerung weit verbreitet. Dabei wird zwischen genetisch bedingten und erworbenen Fehlstellungen unterschieden. Während Erstere quasi mit der Geburt bereits unvermeidlich feststehen, handelt es sich bei den erworbenen Fehlstellungen um Fehlstellungen, die im Lauf der Jahre aufgrund eigenen Fehlverhaltens, Unfällen oder Erkrankungen auftreten. In unserer Zahnarztpraxis in München behandeln wir Patienten aus allen Altersgruppen, die eine Zahnfehlstellung korrigieren lassen möchten – etwa eine Zahnfehlstellung der Schneidezähne oder einen Engstand.
Überbiss und Kreuzbiss – die häufigsten Zahnfehlstellungen
Die häufigsten Fehlstellungen im Gebiss und Kiefer sind Überbiss, Kreuzbiss, Vorbiss, Engstand und verlagerte Zähne. Allen Zahnfehlstellungen ist gemeinsam, dass sie kurzfristig oder langfristig die Funktion des Gebisses beeinträchtigen. Eine unbehandelte Zahnfehlstellung sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch zu weiteren Problemen führen: Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Rückenschmerzen und mehr.
Bei manchen Fehlstellungen – etwa verlagerten Zähnen oder zu eng beieinanderstehenden Zähnen – wird zudem die Zahnhygiene erschwert. Der Betroffene kommt mit der Zahnbürste in diesem Fall nicht an die verdeckte Stelle. Die Folgen können zum Beispiel Karies, Zahnfleischentzündung oder Mundgeruch sein.
Wann ist eine Zahnkorrektur sinnvoll?
Betroffene sollten immer dann eine Zahnkorrektur in Betracht ziehen, wenn die Zahnfehlstellung Schmerzen verursacht. Dies müssen nicht zwangsläufig Zahnschmerzen oder Kieferschmerzen sein. Auch an anderen Stellen im Körper können falsch stehende Zähne Schmerzen verursachen – etwa im Bereich der unteren Wirbelsäule.
Ein weiterer Grund, eine Zahnfehlstellung korrigieren zu lassen, ist selbstverständlich die Optik. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie mit der Stellung Ihrer Zähne in optischer Hinsicht unzufrieden sind.
Behandlung von Fehlstellungen aller KIG-Stufen in München
Seit dem Jahr 2003 werden Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers in sogenannte KIG-Stufen eingeteilt. Hierbei handelt es sich um kieferorthopädische Indikationsgruppen, die Auskunft über die Ausprägung / den Schweregrad der Fehlstellung geben. Fehlstellungen der Stufen 1 und 2 sind minderschwere Fälle, die nicht zwangsläufig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Stufen 3, 4 und 5 werden von den Krankenkassen immer abgedeckt, da es sich um Fehlstellungen mit starker Ausprägung handelt.
Sprechen Sie Ihre Kieferorthopädin Jolanta Lange in der Zahnarztpraxis Rotkreuzplatz an, falls Sie eine Frage zur Einstufung und zu den Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Zahnfehlstellung haben.